Zeit schenken
Der Einsatz von freiwilligen Helferinnen und Helfern ist ein grosser Gewinn für unsere Stiftung. Ob für Fahrdienste, Mithilfe am Palme-Fäscht, Begleitung an Anlässe – die von Ihnen geschenkte Zeit trägt zur Lebensqualität unserer Bewohnerinnen und Bewohner bei – und ist bestimmt auch ein Gewinn für Sie selber. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Das Testament
Es ist eigentlich nie zu früh sich mit der Frage auseinander zu setzen, was nach seinem Ableben mit seiner Hinterlassenschaft passiert. Mit einem Testament können Sie Ihren rechtsverbindlichen letzten Willen ausdrücken und neben dem Pflichtteil auch den für Sie wichtigen sozialen Institutionen - wie z.B. die Stiftung zur Palme - einen Teil Ihres Nachlasses zukommen lassen.
Trauerspenden
Bei einem Trauerfall kann auf Wunsch des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen auf Kränze und Blumen verzichtet und dafür die Stiftung zur Palme bedacht werden. Gerne informieren wir Sie persönlich über das Vorgehen und die Möglichkeiten.
Das Legat / Vermächtnis
Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie über Ihren Tod hinaus in die Zukunft von Menschen investieren. Wenn Sie sich Gedanken machen, ein Legat zu Gunsten der Stiftung zur Palme zu machen, beraten wir Sie gerne.