STIFTUNG ZUR PALME

Ausbildung

Leben heisst lernen.

Deshalb bildet die berufliche Ausbildung eine wichtige Voraussetzung für die Integration in die Arbeitswelt.

In der Regel erfolgt der Eintritt in die berufliche Ausbildung nach Abschluss der sonderschulischen Massnahmen. Die Ausbildungen in der Stiftung zur Palme sind als berufliche Eingliederung – im Sinne der Invalidenversicherung (IV) und nur unter der Voraussetzung einer Kostengutsprache für erstmalige berufliche Ausbildung der zuständigen IV-Kommission – möglich.

Wir unterscheiden drei Formen der Ausbildung:

Wie in der bisherigen BSV-IV-Anlehre wird weiterhin nach einem individuellen Ausbildungsprogramm ausgebildet. Der Pflichtunterricht umfasst Allgemein-bildung, Fachunterricht und Sport. Mindestens 6 Lektionen pro Woche muss der Unterricht in den vorgenannten Fächern zusammengezählt betragen.
Die Praktische Ausbildung (PrA) steht in engem Praxisbezug und ist deshalb vorwiegend für das Erlernen und Ausführen von einfachen praktischen Tätigkeiten ausgerichtet.
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und schliesst mit einem Attest ab, welcher im Sinne des Augenscheins der früheren BBT-Anlehre durchgeführt wird. Nach der Beendigung der Ausbildung erhalten die Lernenden via INSOS ein Berufsattest und ein Ausbildungszeugnis.

Bei der BBT-Anlehre richten sich die Ausbildungs-programme nach den Vorgaben des Berufsbildungs-gesetzes. Die Lernenden besuchen einen ganzen Tag pro Woche die öffentliche Berufsschule. Deshalb verlangt die BBT-Anlehre ein gefestigtes Schulwissen auf dem Niveau der Abschlussstufe Sonder B und eine gute Lernmotivation.

Für den praktischen Teil erwarten wir eine gute Begabung, gekoppelt mit der Fähigkeit, technische Zusammenhänge zu erkennen und die Zweckmässigkeit von einzelnen Arbeitsabläufen im Hinblick auf das Endprodukt oder das Ziel Dienstleistungen zu beurteilen. Im schulischen Bereich erwarten wir ein gefestigtes Wissen des Oberschulstoffs der Sekundar-stufe C.
Für Lernende der EBA-Ausbildung ist das Absolvieren der überbetrieblichen Kurse obligatorisch. Die Organisation der ÜK liegt bei der kantonalen Berufsschule.
Auch hier bieten wir zu­sätzlichen Stützunterricht und Aufgabenhilfe an.


  1. Durch die Eltern ist zu klären, welche(r) BerufsberaterIn der Kant. IV-Stelle (SVA) für die Eingliederungsmassnahmen zuständig ist und/ oder ob Vorentscheide der IV betreffend der erstmaligen beruflichen Ausbildung bestehen
  2. Anfrage für Erstgespräche und Betriebsbesichtigung mit Eltern, Schülerin oder Schüler an unsere Fachstelle für Ausbildung und Integration
  3. - Vereinbarung von Schnuppertagen und Probewochen in der Stiftung zur Palme.
  4. - Auswertung der Probewochen mit allen beteiligten Personen, einschliesslich der/des IV-Berufsberaterin/-beraters
  5. - Vertragsabschluss für die Ausbildung nach Eingang der Verfügung der IV-Stelle

Es besteht die Möglichkeit, während der Ausbildungs­zeit in der Stiftung zur Palme zu wohnen. Die Platzzahl ist beschränkt; weitere Informationen erhalten Sie bei der Fachstelle Ausbildung und Integration.

 

 

PDF Ausbildungsberufe 2010/2011

Broschüre

Website der Lernenden der «palme»

 

Kontakt:

Livio Stünzi
Hochstrasse 31-33, 8330 Pfäffikon ZH
Tel.  044 953 31 49 / Fax  044 953 31 00
l.stuenzi@palme.ch

 

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